Die Geburt wird beim Standesamt Pößneck beurkundet, wenn Ihr Kind im Standesamtsbezirk geboren ist. Bei Hausgeburten ist die Anzeige von einem Elternteil des Kindes, persönlich innerhalb einer Woche, unter Vorlage einer von der Hebamme/Arzt ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt durchzuführen.
Zur Geburtsbeurkundung werden im Regelfall folgende Dokumente vom Standesamt benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde beider Eltern
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Abschrift der gemeinsamen Sorgeerklärung
- ggf. Abschrift der Namenserklärung
Im Fall einer Auslandsbeteiligung oder wenn die Mutter verwitwet oder geschieden ist, sind ggf. weitere Unterlagen nötig.
Die Eltern erhalten nach der Beurkundung eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde (10 Euro) und drei gebührenfreie Urkunden für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse.
Bei der Anforderung einer Geburtsurkunde kann das Urkundenportal des Landes Thüringen genutzt werden. Dazu ist weiterhin die Authentifizierung mit einer Personalausweis-Kopie und eine Anmeldung mit dem Servicekonto Thüringen oder eine Anmeldung über das digitale Identitätsmanagement Verimi notwendig. Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale mit Zusatzkosten verbunden sein können!