Detailaufnahme Amtsblatt 

Beurkundungen

Zum Aufgabenbereich des Standesamtes Pößneck gehören 

  • die Auskunft aus dem Personenstandregister
  • die Beratung in Personenstandsangelegenheiten
  • die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • die Beurkundung von Namenserklärungen / Angleichungserklärung 
  • Erklärung zum Selbstbestimmungsgesetz
  • Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
  • Erklärung zum Kirchenaustritt
  • Ausstellung von Urkunden
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung 

Im Ausland erfolgte Personenstandsfälle (Eheschließung, Geburten und Sterbefälle) können auf Antrag im Standesamt nachbeurkundet und ein deutsches Register errichtet werden.

Vaterschaftsanerkennung

Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder aus nichtehelichen Partnerschaften hervorgehen. Aus juristischer Sicht gilt dann jedoch nur die Mutter als rechtlicher Elternteil des Kindes. Eine Vaterschaftsanerkennung ist daher in diesen Fällen durchzuführen, um dem biologischen Vater Rechte und Pflichten gegenüber dem Nachwuchs einzuräumen.

Es besteht hierbei die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung. Das Standesamt Pößneck steht Ihnen gern beratend zur Seite und beantwortet Fragen wie zum Beispiel: Welche Unterlagen sind erforderlich? Wer beurkundet die Erklärung über die gemeinsame Sorge? Welchen Möglichkeiten der Namenserteilung bzw. zur Bestimmung des Geburtsnamens gibt es? 

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