Hinweise zur Geltungsdauer des Grundsteuerbescheides
Der zuletzt zugesandte Grundsteuerbescheid gilt solange fort, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt wird. Durch öffentliche Bekanntmachung gelten die in diesem Bescheid getroffenen Festsetzungen nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) für ein weiteres Kalenderjahr.
Hinweise zum Ende der Steuerpflicht bei Eigentümerwechsel
Geht ein Grundstück im Laufe eines Kalenderjahres auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.) wird es dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Der bisherige Eigentümer ist so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat und die Stadt Pößneck darüber informiert hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die Stadt Pößneck informiert Sie über das Ende der Steuerpflicht. Guthaben werden erstattet oder verrechnet.
Informationen zur Grundsteuerreform
Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird für steuerpflichtigen Grundbesitz eine Neubewertung vorgenommen. Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022.
Das zuständige Finanzamt verschickt ab April 2022 an alle Eigentümer von Grundbesitz ein Informationsschreiben mit Hinweisen zu Abgabeterminen und zur Form der elektronischen Abgabe. Erklärungsvordrucke werden nicht mitgeschickt.
Wie komme ich an die Informationen zum Grundstück?
Bodenrichtwerte zur Hauptfeststellung Stichtag 01.01.2022 über Grundsteuer Viewer Thüringen:
www.thueringenviewer.thueringen.de oder www.boris.thueringen.de
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform über:
grundsteuer.thueringen.de